Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um ein zurückgezogenes Angebot auf der Auktionsplattform Ebay dem Bieter recht gegeben. In dem verhandelten Fall ging es um ein Auto-Angebot. Basierend auf diesem Urteil hat nun der Bieter Anspruch auf Schadenersatz.

In dem Ebay Angebot ging es um einen VW Passat. Während der laufenden Auktion wollte der Verkäufer sein Fahrzeug nicht mehr versteigern wollen. Bei dem Angebot wurde ein Mindestgebot von „nur“ einem Euro gesetzt. Der potentielle Käufer hatte dieses Angebot gefunden und entsprechend geboten. Der Verkäufer hatte zwischenzeitlich aber sein Fahrzeug direkt für einen Betrag von 4200€ verkaufen können und zog somit seine Auktion zurück.

Der Bieter wollte nun Schadensersatz in Höhe des Fahrzeugwertes, welcher auf 5250€ beziffert wurde. Das ganze ging vor Gericht und das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (Aktenzeichen 7 U 399/13) hat dem Bieter nun recht gegeben, da er den Wagen wirksam für 1€ erworben hat. Das BGH bestätigte am heutigen Mittwoch, den 12. September 2014 (Aktenzeichen VIII ZR 42/14) ohne Angaben von Gründen das Urteil.

Was dieses Urteil langfristig für Verkäufer die mit Auktionen arbeiten bedeutet, kann noch nicht abgeschätzt werden.